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DB Vertrieb GmbH Fahrpreisnacherhebung

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Fahrkarten und Gültigkeit

Fahrpreisnacherhebung als zivilrechtliche Forderung

Welche juristischen Konsequenzen hat das Fahren ohne gültige Fahrkarte und welche Grundlagen gelten hierfür?

Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarte die Beförderungseinrichtungen der Deutschen Bahn AG nutzen, haben zivilrechtlich den erhöhten Fahrpreis von mindestens 40 EUR zu zahlen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wer ohne gültige Fahrkarte ein (öffentliches) Beförderungsmittel benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr).

Nachlösung im Zug

Grundsätzlich muss der Reisende bei Antritt der Reise mit einer Fahrkarte versehen sein. Eine Nachlösung im Zug ist nur im Fernverkehr (ICE/IC/EC) möglich. In Verkehrsverbünden ist das Nachlösen im Zug generell ausgeschlossen.

Nachträgliche Vorlage der Fahrkarte

Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich, wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen bei einem DB-Reisezentrum nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte waren. In Tarifgebieten von Verkehrsverbünden gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen der Verbünde.

Kartenzahlung und Münzgeld am Automat

Die Displays der Fahrkartenautomaten zeigen in der Grundstellung grundsätzlich alle Münzen und Geldscheine an, die dieser Automat verarbeiten kann und die Symbole für die Akzeptanz der Geldkarten. Nach der Wahl der gewünschten Fahrkarten verbleiben in der Displayanzeige nur noch die Münzen und Geldscheine, die für diese Fahrkarte verwendet werden können. Der Fahrkartenautomat entscheidet dies aufgrund der Höhe des Fahrkartenpreises und der Verfügbarkeit des Wechselgeldes.

Donnerstag, 8.02.2007